Wohnsitzerfordernisse
Integration
(Gesellschaftliche Eingliederung, Kennen der örtlichen Lebensgewohnheiten, positive Einstellung zur Demokratie und zur Gleichstellung von Mann und Frau, ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache mündlich und schriftlich)
Tadelloser Leumund
d.h. Beachten der schweizerischen Rechtsordnung (Strafregisterauszug ohne Einträge) und Erledigen der finanziellen Verpflichtungen (keine Schulden, keine Betreibungen und Verlustscheine, keine unbezahlten Steuern)
Einbürgerungswillige nehmen als erstes mit der Bürgergemeinde ihres Wohnortes (Im Dorfteil Niederwil mit der Bürgergemeinde Niederwil) Kontakt auf.
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Bürgergemeinde Riedholz |
Bürgergemeinde Niederwil |
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Gemeindeverwaltung Riedholz
Wallierhofstrasse 5
4533 Riedholz
032 626 28 88
E-Mail
Notfallnummern
(Arzt, Strom, Wasser, Post)
| Tag | Vormittag | Nachmittag |
|---|---|---|
| Montag | 09:30 - 11:30 | 15:00 - 17:00 |
| Dienstag | geschlossen | 15:00 - 18:00 |
| Mittwoch | 09:30 - 11:30 | 15:00 - 17:00 |
| Donnerstag | 09:30 - 11:30 | geschlossen |
| Freitag | 09:30 - 11:30 | geschlossen |
Jeden Dienstag, zwischen 17:00 und 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Gerne können Sie vorab einen Termin reservieren. Dazu melden Sie sich unter der Nummer 032 626 28 87.
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