06.02.2026
Änderungen zur Feuerwehrersatzabgabe und Dienstpflicht per 01.01.2025.
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner
Im Rahmen der Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes per 01.01.2025 gelten gemäss § 88 GVG neu ein Mindestbetrag von CHF 40.– sowie ein Höchstbetrag von CHF 800.– für die Feuerwehrersatzabgabe.
Der Prozentsatz bleibt unverändert bei 15%.
Weiter wurde die Dienstpflicht vom 21. bis 45. Altersjahr angepasst.
Das Feuerwehrreglement ist in Überarbeitung und beinhaltet aktuell nicht die geltenden Beträge oder Dienstjahre.
Gemeindeverwaltung Riedholz
Wallierhofstrasse 5
4533 Riedholz
032 626 28 88
E-Mail
Notfallnummern
(Arzt, Strom, Wasser, Post)
| Tag | Vormittag | Nachmittag |
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| Montag | 09:30 - 11:30 | 15:00 - 17:00 |
| Dienstag | geschlossen | 15:00 - 18:00 |
| Mittwoch | 09:30 - 11:30 | 15:00 - 17:00 |
| Donnerstag | 09:30 - 11:30 | geschlossen |
| Freitag | 09:30 - 11:30 | geschlossen |
Jeden Dienstag, zwischen 17:00 und 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Gerne können Sie vorab einen Termin reservieren. Dazu melden Sie sich unter der Nummer 032 626 28 87.
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